Wann darf man Rasen mähen?
In Wohngebieten regelt das die 32. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Der Rasenmäher darf werktags von 7 bis 20 Uhr laufen, an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht. Für Laubbläser, Freischneider und Grastrimmer ist das Fenster deutlich enger.
- Rasenmäher, werktags: 7 bis 20 Uhr erlaubt
- Sonn- und Feiertage: ganztägig verboten
- Laubbläser, Freischneider, Grastrimmer: werktags nur 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr
- Gilt in Wohngebieten — Gewerbe- und Mischgebiete sind anders geregelt
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Was die 32. BImSchV regelt
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, kurz 32. BImSchV, gilt für reine, allgemeine und besondere Wohngebiete, für Kleinsiedlungsgebiete sowie für Kur- und Klinikgebiete. In diesen Gebieten dürfen die von ihr erfassten Geräte an Werktagen nicht zwischen 20 Uhr und 7 Uhr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen gilt ein ganztägiges Verbot.
Werktag heißt dabei auch Samstag. Wer samstags um zehn mäht, bewegt sich im erlaubten Rahmen — was nichts darüber sagt, ob die Nachbarschaft das schätzt.
Die engeren Zeiten für Laubbläser und Freischneider
Für eine Gruppe besonders lauter Geräte kommen Mittagsruhe und Randzeiten hinzu. Betroffen sind unter anderem Laubbläser, Laubsammler, Freischneider und Grastrimmer. Sie dürfen an Werktagen zusätzlich nicht zwischen 7 und 9 Uhr, nicht zwischen 13 und 15 Uhr und nicht zwischen 17 und 20 Uhr laufen.
Übrig bleiben zwei Fenster: 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr. Sechs Stunden am Tag. Ausgenommen sind Geräte mit dem EU-Umweltzeichen, praktisch spielt das bislang kaum eine Rolle, weil es für diese Geräteklassen so gut wie nicht vergeben wird.
Der Rasenmäher selbst gehört nicht zu dieser engeren Gruppe. Wer mäht und anschließend die Wege abbläst, arbeitet also unter zwei verschiedenen Zeitfenstern.
Was zusätzlich gelten kann
Hausordnung und Mietvertrag
Eine Hausordnung darf strenger sein als die Verordnung, etwa mit einer Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr auch für den Rasenmäher. Sie kann die gesetzlichen Zeiten aber nicht ausweiten. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften gilt dasselbe für Beschlüsse der Eigentümerversammlung.
Sonn- und Feiertagsschutz in Sachsen
Neben der Bundesverordnung schützt das sächsische Sonn- und Feiertagsgesetz die Ruhetage. Beides führt zum selben Ergebnis: Sonntags läuft im Wohngebiet kein Motor für die Gartenpflege.
Gewerbe- und Mischgebiete
Außerhalb der genannten Wohngebiete greift die 32. BImSchV nicht. Dort gilt der allgemeine Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und die TA Lärm, in der Regel mit weiteren Zeiten. Für Wohnanlagen im Mischgebiet lohnt der Blick in den Bebauungsplan.
Warum wir werktags zwischen 9 und 17 Uhr kommen
Unsere Termine liegen im engsten der drei Fenster, nicht im weitesten. Der Grund ist praktisch: Zu einem Mähtermin gehören bei uns immer auch Kantenschnitt und das Abblasen der Wege. Würden wir um 7 Uhr anfangen, müssten wir zwei Stunden warten, bevor der Rest der Arbeit beginnen darf.
Für Sie heißt das: Der Termin fällt in die übliche Arbeitszeit, und es gibt keine Beschwerde aus der Nachbarschaft, die auf einen Formfehler zurückgeht. Anwesend sein müssen Sie dabei nicht.
Häufige Fragen zu den Ruhezeiten
Darf man samstags Rasen mähen?
Ja. Der Samstag ist ein Werktag, der Rasenmäher darf also von 7 bis 20 Uhr laufen. Für Laubbläser und Freischneider gelten auch samstags die engeren Zeiten von 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr.
Darf man sonntags Rasen mähen?
Nein. In Wohngebieten gilt an Sonn- und Feiertagen ein ganztägiges Verbot nach der 32. BImSchV. Hinzu kommt der Schutz der Sonn- und Feiertage nach sächsischem Landesrecht.
Gibt es eine gesetzliche Mittagsruhe fürs Rasenmähen?
Nicht für den Rasenmäher selbst. Für Laubbläser, Laubsammler, Freischneider und Grastrimmer dagegen schon: Sie dürfen zwischen 13 und 15 Uhr nicht betrieben werden. Eine Hausordnung kann die Mittagsruhe zusätzlich auf alle Geräte erstrecken.
Was droht bei einem Verstoß?
Ein Verstoß gegen die 32. BImSchV ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgeldhöhe setzt die zuständige Behörde fest; in der Praxis geht es meist mit einer Verwarnung los, wenn es bei einem Mal bleibt.
Gelten die Zeiten auch für Akkugeräte?
Ja. Die Verordnung stellt auf die Geräteart ab, nicht auf die Antriebsart. Ein Akku-Laubbläser unterliegt denselben Zeiten wie ein Benziner, auch wenn er leiser ist.
Wo wir arbeiten
Wir fahren feste Routen durch den Leipziger Osten. Das hält Anfahrtswege kurz und Termine planbar. Die Anfahrt ist in jedem Festpreis enthalten, einen Ortsteil-Zuschlag gibt es nicht.
Nachbar-Bonus: Sind wir bereits in Ihrer Straße im Einsatz, erhalten Sie bevorzugte Termine.
Wir mähen im richtigen Fenster.
Nennen Sie uns die ungefähre Rasenfläche, Sie bekommen meist sofort den Festpreis. Der Termin liegt werktags in der üblichen Arbeitszeit.
Gerade im Einsatz? Hinterlassen Sie kurz Ihren Namen, wir rufen zeitnah zurück.